Partner AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Akquise Autopilot Partner Programm
Diese Partner AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Baby Lala 2014 e.U. (nachfolgend „Akquise Autopilot" oder „Anbieter") und dem am Partner Programm teilnehmenden Unternehmer (nachfolgend „Partner"). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und den Verhaltenskodex der Plattform.
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Das Akquise Autopilot Partner Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB mit gültigem Gewerbeschein oder Handelsregistereintrag. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne des KSchG können nicht am Partner Programm teilnehmen.
1.2 Akquise Autopilot bietet zwei Partnermodelle an:
Modell A: Empfehlungspartner (Affiliate)
- Der Partner empfiehlt Akquise Autopilot über seinen persönlichen Empfehlungslink weiter
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Akquise Autopilot (via Stripe)
- Der Partner erhält eine Provision auf den Nettoumsatz
- Der Endkunde schließt den Vertrag direkt mit Akquise Autopilot
Modell B: Reseller (Wiederverkäufer)
- Der Partner vertreibt Akquise Autopilot unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch den Reseller selbst
- Akquise Autopilot stellt dem Reseller einen Einkaufspreis (netto) in Rechnung
- Der Reseller bestimmt seinen Verkaufspreis eigenständig
- Der Endkunde schließt den Vertrag mit dem Reseller
1.3 Welches Modell für den Partner gilt, wird bei der Aufnahme in das Partner Programm schriftlich vereinbart und im Partner Dashboard hinterlegt.
§ 2 Aufnahme in das Partner Programm
2.1 Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsformular. Akquise Autopilot behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Voraussetzungen für die Aufnahme:
- Gültiger Gewerbeschein oder Handelsregistereintrag
- Gültige UID-Nummer (bei Sitz innerhalb der EU)
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Bewerbungsformular
- Erfolgreiche Identitätsprüfung über Stripe Identity (Verifizierung mittels amtlichem Lichtbildausweis). Die Identitätsprüfung ist verpflichtend und muss vor der Freischaltung des Partner Accounts abgeschlossen sein.
- Anerkennung dieser Partner AGB, der allgemeinen AGB und des Verhaltenskodex
2.3 Identitätsnachweis: Zur Vermeidung von Betrug und zur Einhaltung gesetzlicher Sorgfaltspflichten ist jeder Partner verpflichtet, seine Identität über den Verifizierungsdienst Stripe Identity nachzuweisen. Dabei werden ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein Selfie zur biometrischen Abgleichung erfasst. Die Identitätsprüfung erfolgt über Stripe Identity. Stripe kann dabei, abhängig von der konkreten Verarbeitung, als eigenständiger Verantwortlicher und/oder als Auftragsverarbeiter handeln. Es gelten die Datenschutzinformationen von Stripe. Ohne erfolgreiche Verifizierung wird kein Partner-Account freigeschaltet und keine Provision ausgezahlt.
2.4 Einmalige Setup-Gebühr: Bei Aufnahme in das Partner Programm wird eine einmalige Setup-Gebühr von 99,00 € (netto) erhoben. Die Setup-Gebühr wird mit Vertragsannahme fällig. Sie deckt die Einrichtung des Partner Accounts, die Identitätsprüfung, den Zugang zum Partner Dashboard und die Bereitstellung der Marketing-Materialien. Die Setup-Gebühr wird bei der ersten Provisionsabrechnung bzw. der ersten Reseller-Rechnung vollständig gutgeschrieben bzw. verrechnet.
2.5 Der Partnervertrag kommt erst mit der Bestätigung durch Akquise Autopilot in Textform zustande (E-Mail genügt). Voraussetzung ist die erfolgreiche Identitätsprüfung gemäß 2.3 und die Zahlung der Setup-Gebühr gemäß 2.4.
§ 3 Modell A: Empfehlungspartner (Affiliate)
3.1 Provision
- Der Empfehlungspartner erhält eine Provision von 25 % des monatlichen Nettoumsatzes (exklusive Umsatzsteuer) für jeden Endkunden, der sich über den persönlichen Empfehlungslink des Partners registriert und ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
- Die Provision bezieht sich ausschließlich auf den Nettobetrag der vom Endkunden tatsächlich geleisteten Zahlung, nach Abzug von Umsatzsteuer, Rabatten, Gutschriften und Rückbuchungen.
Berechnungsbeispiel: Ein Endkunde zahlt das WACHSTUM-Paket (199 € netto/Monat). Die Provision beträgt 25 % von 199 € netto = 49,75 € netto pro Monat, solange der Kunde aktiv bleibt. Die Umsatzsteuer wird vom Partner gesondert in Rechnung gestellt.
Netto-Prinzip: Alle Beträge im Partner Programm (Provisionen, Einkaufspreise, Auszahlungen) verstehen sich ausnahmslos als Nettobeträge exklusive Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt netto. Die Umsatzsteuer wird, sofern anwendbar, gesondert ausgewiesen.
3.2 Zuordnung und Laufzeit
- Die Zuordnung eines Endkunden zum Empfehlungspartner erfolgt über den Empfehlungslink und ist dauerhaft, solange der Endkunde sein Abonnement aufrechterhält.
- Eine nachträgliche Umzuordnung zu einem anderen Partner ist ausgeschlossen.
- Kündigt der Endkunde sein Abonnement, endet der Provisionsanspruch mit der letzten Zahlung des Endkunden.
3.3 Auszahlung
- Die Provisionsabrechnung erfolgt monatlich zum Letzten des Kalendermonats.
- Das Zahlungsziel beträgt 40 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen gewährt Akquise Autopilot dem Partner ein Skonto von 10 % auf den Netto-Provisionsbetrag.
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in Euro (EUR) per SEPA-Banküberweisung oder über Stripe Connect auf das vom Partner angegebene Geschäftskonto. Andere Währungen, Zahlungsmethoden oder Auszahlungswege (z. B. PayPal, Kryptowährungen, Bargeld, Schecks) sind ausgeschlossen.
- Der Mindestbetrag für eine Auszahlung beträgt 50,00 € (netto). Liegt die aufgelaufene Provision unter diesem Betrag, wird sie auf den Folgemonat vorgetragen.
- Der Partner ist verpflichtet, über erhaltene Provisionen ordnungsgemäß Rechnungen auszustellen und die Provision als Einkünfte steuerlich zu deklarieren.
3.4 Keine Provision bei
- Eigenregistrierungen des Partners oder über nahestehende Personen
- Betrügerischen, irreführenden oder spam-basierten Empfehlungen
- Rückbuchungen (Chargebacks) oder Stornierungen durch den Endkunden
- Verstößen gegen diese Partner AGB oder den Verhaltenskodex
§ 4 Modell B: Reseller (Wiederverkäufer)
4.1 Eigenständige Geschäftstätigkeit
Der Reseller handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er tritt gegenüber seinen Endkunden als eigenständiger Vertragspartner auf. Akquise Autopilot stellt dem Reseller ausschließlich die Plattform und deren Funktionalitäten zur Verfügung.
Klarstellung: Akquise Autopilot ist im Reseller-Modell ausschließlich Dienstleister gegenüber dem Reseller. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Akquise Autopilot und den Endkunden des Resellers.
4.2 Zahlungsabwicklung
- Der Reseller wickelt die Zahlungen seiner Endkunden eigenständig ab. Er ist für die Wahl des Zahlungsdienstleisters, die Rechnungsstellung, Mahnwesen und alle steuerrechtlichen Pflichten (insbesondere Umsatzsteuer, Registrierkassenpflicht und Rechnungslegung) selbst verantwortlich.
- Akquise Autopilot stellt dem Reseller monatlich den vereinbarten Einkaufspreis (netto) pro aktivem Endkunden-Account in Rechnung.
- Die Einkaufspreise werden im Reseller-Vertrag individuell vereinbart und im Partner Dashboard hinterlegt.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Letzten des Kalendermonats. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens zum 5. des Folgemonats auf dem Konto von Akquise Autopilot eingegangen zu sein.
4.3 Zahlungsverzug und Sperrung
- Geht die Zahlung nicht bis zum 5. des Folgemonats ein, befindet sich der Reseller automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 1334 ABGB, kalendermäßig bestimmter Fälligkeitstag).
- Ab Eintritt des Verzugs fallen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie eine Pauschale von 40 € für Betreibungskosten an.
- Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Kalendertagen wird Akquise Autopilot den Reseller per E-Mail über die drohende Sperrung nachweislich vorwarnen und eine Nachfrist von 3 Werktagen setzen.
- Wird der offene Betrag auch innerhalb der Nachfrist nicht beglichen, ist Akquise Autopilot berechtigt, sämtliche dem Reseller zugeordneten Endkunden-Accounts zu sperren, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
- Der Reseller ist allein verantwortlich, seine Endkunden über eine eventuelle Unterbrechung zu informieren. Akquise Autopilot haftet nicht für Schäden, Umsatzausfälle oder Ansprüche der Endkunden des Resellers, die aus einer zahlungsverzugsbedingten Sperrung resultieren.
- Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen ist Akquise Autopilot berechtigt, den Partnervertrag nach erfolgloser Nachfristsetzung fristlos zu kündigen (vgl. § 7.3).
4.4 Preisgestaltung
- Der Reseller bestimmt seine Verkaufspreise gegenüber seinen Endkunden eigenständig.
- Es gibt keine Mindest- oder Höchstpreise. Der Reseller trägt das volle unternehmerische Risiko seiner Preisgestaltung.
- Akquise Autopilot ist berechtigt, die Einkaufspreise höchstens einmal pro 12 Monate anzupassen, sofern sachliche Gründe vorliegen (z. B. gestiegene Infrastrukturkosten, Lizenzgebühren, gesetzliche Abgaben). Die Anpassung wird dem Reseller mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 10 % des bisherigen Einkaufspreises, steht dem Reseller ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu.
4.5 Pflichten des Resellers
Der Reseller ist verpflichtet:
- Eigene AGB, Datenschutzerklärung und Impressum gegenüber seinen Endkunden bereitzustellen, die den geltenden Gesetzen (insbesondere DSGVO, DSG, ECG, UGB, BAO) entsprechen.
- Eine eigene Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit Akquise Autopilot abzuschließen, sofern er personenbezogene Daten seiner Endkunden über die Plattform verarbeiten lässt.
- Seine Endkunden über die Nutzung von KI-Funktionen, die Datenverarbeitung durch Drittdienste und die Rechte nach Art. 13/14 DSGVO ordnungsgemäß zu informieren.
- Sicherzustellen, dass seine Endkunden die Nutzungsrichtlinien der Plattform einhalten.
- Sämtliche steuerrechtliche Pflichten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Registrierkassenpflicht gemäß BAO) eigenständig zu erfüllen.
- Den First-Level-Support für seine Endkunden eigenständig zu übernehmen. Akquise Autopilot leistet ausschließlich Second-Level-Support gegenüber dem Reseller.
4.6 Haftung und Freistellung
- Der Reseller stellt Akquise Autopilot von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Geschäftstätigkeit des Resellers resultieren, insbesondere aus mangelhafter Rechnungslegung, fehlender steuerlicher Compliance, unzureichender Datenschutzinformation oder rechtswidrigem Marketing.
- Akquise Autopilot haftet dem Reseller gegenüber ausschließlich nach Maßgabe der allgemeinen AGB (§ 10).
§ 5 Gemeinsame Pflichten beider Modelle
5.1 Kommunikation und WhatsApp-Gruppe
- Nach erfolgreicher Aufnahme wird der Partner in die Akquise Autopilot Partner WhatsApp-Gruppe eingeladen. Diese dient als zentraler Kommunikationskanal für Neuigkeiten, Produktupdates, Marketing-Materialien, Best Practices und den Austausch zwischen Partnern.
- Die Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen, da wichtige Informationen (z. B. neue Features, Aktionen, Best Practices) vorrangig dort kommuniziert werden.
- Rechtsgestaltende Mitteilungen (insbesondere Preisänderungen, Vertragskündigungen, AGB-Änderungen, Abmahnungen) erfolgen ausschließlich per E-Mail an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse. Mitteilungen über die WhatsApp-Gruppe entfalten für solche Erklärungen keine rechtliche Wirkung.
- In der Gruppe gelten die allgemeinen Umgangsregeln des Verhaltenskodex. Spam, Eigenwerbung für fremde Produkte und respektloses Verhalten führen zum Ausschluss aus der Gruppe.
- Die in der Gruppe geteilten Informationen, Strategien und Materialien sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Partner Programms weitergegeben werden.
5.2 Marketing und Bewerbung
- Die Bewerbung von Akquise Autopilot muss wahrheitsgemäß, nicht irreführend und rechtskonform erfolgen.
- Übertriebene oder unrealistische Versprechungen über die Ergebnisse der Plattform sind untersagt.
- Die Partnerschaft muss gegenüber Endkunden transparent offengelegt werden, wenn der Partner die Plattform bewirbt (Kennzeichnungspflicht bei Werbung).
- Die Nutzung der Marke „Akquise Autopilot" ist nur im Rahmen der Bewerbung des Partner Programms gestattet. Eine Nutzung, die den Eindruck erweckt, der Partner sei Akquise Autopilot selbst, ist untersagt (außer im Reseller-Modell mit schriftlicher Genehmigung).
5.3 Verbotene Maßnahmen
- Spam, unerwünschte Massennachrichten oder aggressive Verkaufstaktiken
- Irreführende Werbung, Fake-Testimonials oder gefälschte Bewertungen
- Bezahlte Werbung auf den Markennamen „Akquise Autopilot" (Google Ads, Facebook Ads etc.) ohne vorherige schriftliche Genehmigung
- Abwerbung bestehender Akquise Autopilot-Kunden
- Cookie-Stuffing, Klickbetrug oder sonstige technische Manipulationen der Zuordnung
5.4 Verhaltenskodex
Für alle Partner gilt zusätzlich der Verhaltenskodex der Plattform, insbesondere die Bestimmungen zur Nulltoleranz bei krimineller Nutzung (§ 6 Verhaltenskodex).
§ 6 Provisionen und Zahlungen: Netto-Prinzip
Grundsatz: Sämtliche Provisionen, Einkaufspreise und Vergütungen im Rahmen des Partner Programms verstehen sich als Nettobeträge (exklusive Umsatzsteuer). Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, sofern anwendbar, gesondert in Rechnung gestellt bzw. ausgewiesen.
6.1 Empfehlungspartner: Die Provision berechnet sich auf den Nettoumsatz des Endkunden (Bruttobetrag abzüglich Umsatzsteuer). Zahlungsziel: 40 Tage, bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen 10 % Skonto. Der Empfehlungspartner stellt Akquise Autopilot eine Rechnung über die Provision zzgl. seiner eigenen Umsatzsteuer (sofern umsatzsteuerpflichtig).
6.2 Reseller: Der Einkaufspreis ist ein Nettobetrag. Akquise Autopilot stellt dem Reseller monatlich zum Letzten des Kalendermonats eine Rechnung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsziel: 5. des Folgemonats (vgl. § 4.3). Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmer innerhalb der EU (Reverse Charge gemäß Art. 196 MwStSystRL) wird die Umsatzsteuer vom Reseller geschuldet.
6.3 Jeder Partner ist für die steuerliche Behandlung seiner Einkünfte aus dem Partner Programm selbst verantwortlich. Akquise Autopilot übernimmt keine Steuerberatung.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Beide Parteien können den Partnervertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen (E-Mail an support@akquise-autopilot.at genügt).
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Verstoß gegen diese Partner AGB, die allgemeinen AGB oder den Verhaltenskodex
- Betrügerischem oder rechtswidrigem Verhalten
- Rufschädigung von Akquise Autopilot
- Zahlungsverzug des Resellers von mehr als 30 Kalendertagen trotz erfolgloser Nachfristsetzung gemäß § 4.3
7.4 Folgen der Kündigung:
- Empfehlungspartner: Der Provisionsanspruch für bereits zugeordnete Endkunden bleibt für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung bestehen. Danach erlischt der Provisionsanspruch.
- Reseller: Bestehende Endkunden-Accounts bleiben bis zum Ende der jeweils bezahlten Abrechnungsperiode aktiv. Der Reseller ist verpflichtet, seine Endkunden über die Vertragsbeendigung zu informieren und eine geordnete Übergabe zu ermöglichen.
§ 8 Geistiges Eigentum und Markennutzung
8.1 Die Marke „Akquise Autopilot", das Logo und alle damit verbundenen Materialien sind Eigentum der Baby Lala 2014 e.U. und beim EUIPO als eingetragene Marke geschützt.
8.2 Akquise Autopilot räumt dem Partner ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Marketing-Materialien für die Dauer des Partnervertrags ein.
8.3 Der Partner darf die Materialien nicht verändern, verfälschen oder in einem Kontext verwenden, der den Ruf von Akquise Autopilot schädigen könnte.
§ 9 Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
9.2 Empfehlungspartner: Akquise Autopilot verarbeitet die über den Empfehlungslink gewonnenen Endkunden-Daten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Partner erhält im Partner Dashboard ausschließlich pseudonymisierte Statistiken (Anzahl Klicks, Registrierungen, aktive Kunden, Provisionshöhe).
9.3 Reseller: Der Reseller ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher gegenüber seinen Endkunden. Er ist verpflichtet, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO mit Akquise Autopilot abzuschließen, bevor er die Plattform für seine Endkunden nutzt.
9.4 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
10.1 Die Haftung von Akquise Autopilot richtet sich nach den allgemeinen AGB (§ 10).
10.2 Akquise Autopilot haftet nicht für entgangene Provisionen oder Umsatzverluste des Partners, die durch technische Störungen, Änderungen der Plattformfunktionalitäten oder Maßnahmen von Drittplattformen (insbesondere Meta/Facebook) verursacht werden.
10.3 Der Partner haftet für alle Schäden, die Akquise Autopilot durch eine vertragswidrige Nutzung des Partner Programms entstehen, einschließlich Rufschädigung, Abmahnkosten und Schadenersatzansprüche Dritter.
§ 11 Änderungen dieser Partner AGB
11.1 Akquise Autopilot ist berechtigt, diese Partner AGB aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, behördlichen Vorgaben, technischen Rahmenbedingungen oder der Programmstruktur.
11.2 Über Änderungen wird der Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Die Änderungsmitteilung enthält den vollständigen neuen Wortlaut sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Die Änderungsfiktion gilt nicht für Kernbereiche des Vertragsverhältnisses, insbesondere nicht für Provisionssätze, Einkaufspreise, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Haftungsbeschränkungen. Änderungen dieser Kernbereiche bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partners.
11.3 Bei Widerspruch des Partners steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
12.2 Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Beweiszwecken der Textform; E-Mail genügt.
§ 13 Kontakt
Akquise Autopilot
E-Mail: support@akquise-autopilot.at
Telefon / WhatsApp: +43 681 811 19 456